Förderung

Dachbegrünung - Pflicht oder Kür?

Vielerorts ist es keine Frage mehr, ob man sich für eine Dachbegrünung entscheidet oder diese Flächen brach liegen lässt. In vielen Bauverordnungen, Bebauungsplänen, Gestaltungssatzungen ist bei Flachdächern mit einer Neigung bis 15 Grad zwingend eine Dachbegrünung vorzunehmen. Dies gilt dann nicht nur für Neubauten, sondern auch in Fällen von Neubedachungen und Sanierungen von Altbauten. Eine Vorschrift ist immer über das kommunale Baurecht zu klären.

Im Umkehrschluss ist eine Dachbegrünung grundsätzlich zulässig, ohne dass hierfür eine Gestattung oder Genehmigung notwendig ist. Vielmehr ist es wichtig, dass die allgemeinen Anforderungen im Einzelfall erfüllt werden, die jedes Dach erfüllen muss. Hierzu zählt, dass das Dach dicht ist und den Schutz des Gebäudes vor Witterungseinflüssen gewährleistet. Die statischen Anforderungen an die Dachkonstruktion müssen geklärt und erfüllt und nachgewiesen werden. Eine ordnungsgemäße Wasserabführung muss gewährleistet sein. Ausnahmen die zum Ausschluss einer Dachbegrünung führen könnten, liegen z.B. im Denkmalschutz oder aber wenn es eine örtliche Gestaltungssatzung gibt, die eine bestimmte Art der Dachbedeckung vorschreibt. Auch zum Ausschluss einer Dachbegrünung führt selbstverständlich eine mangelnde Eignung des Dachaufbaues/Statik.

Das Hauptargument der Gemeinden für die Verordnung von Dachbegrünungen und damit die Entscheidung zugunsten einer Förderung, liegt in der Regel bei der Vermeidung von Abwasser und der Entlastung des örtlichen Abwassernetzes. Auch die Entsiegelung der Flächen und damit die Schaffung von Ausgleichsflächen spielen eine große Rolle.

Ob und in welchem Maße ihre Dachbegrünung finanziell gefördert wird, erfragen Sie bitte direkt bei Ihrer zuständigen Verwaltung vor Ort, über die bafa.de (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) oder über die BuGG (Bundesverband GebäudeGrün e.V.

Bei dem Dachaufbau muss vorher geklärt werden, welche Art von Begrünung möglich ist. Auf ungedämmten Dächern über unbeheizten Räumen, wie z.B. Garagen, sind generell Dachbegrünungen möglich. Bei gedämmten Dächern muss zwischen Warmdächern, Kaltdächern und Umkehrdächern unterschieden werden. Generell muss der Dachaufbau die zusätzlichen Lasten des Gründachs tragen können. Diese liegen bei einer extensiven Dachbegrünung bereits bei  60 – 150 kg/m².